Wie viel muss ich eigentlich für orthopädische Einlagen bezahlen?
Ihnen wurden orthopädische Einlagen verordnet? Das ist prima, denn dann sind Sie schon einen wichtigen Schritt gegangen, um Probleme wie Fußfehlstellungen, Schmerzen im Bewegungsapparat oder andere Beschwerden in den Griff zu bekommen.
Orthopädische Einlagen zählen zu den medizinischen Hilfsmitteln, das heißt, die Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten bis zur Höhe der gesetzlichen Festbeträge. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, zahlt in der Regel die Krankenkasse den Hauptanteil und Sie müssen dann nur eine Zuzahlung leisten. Das sind zehn Prozent der Abrechnungssumme, aber mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Einlagenpaar. Wenn Sie eine höherwertige Versorgung wünschen, kann zudem zusätzlich ein Privatanteil fällig werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im Normalfall die Kosten für 2 Einlagenpaare pro Jahr, das heißt, Sie können sich alle sechs Monate ein ärztliches Rezept für eine Folgeversorgung ausstellen lassen.
Darüber hinaus haben Sie natürlich jederzeit die Möglichkeit, sich auf eigene Kosten hochwertige orthopädische Einlagen anfertigen zu lassen: Auch hierzu beraten wir Sie gern!
Das Team von ENK ist gerne für Sie da. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in einem unserer Fachgeschäfte in Bingen, Bingerbrück und Bad Kreuznach.